Beiräte vereinen die Beratungs-, Überwachungs, und Ausgleichsfunktion für die Geschäftsführung und die Gesellschafter. Desweiteren wird die Kontinuität der Gesellschafter und Familien sowie die Geschäftsführerinteressen gesichert.
Nachfolgefragen werden frühzeitig mit Gesellschaftern und Geschäftsleitung besprochen und geregelt. Weiterhin steht der Beirat für alle sonstigen Sonderaufgaben zur Verfügung.
